Die letzten Wochen hat das aktuelle EuGH-Urteil zur Einwilligung für Tracking-Cookies und Haftung für den Facebook Like-Button Aufsehen erregt. Wie sollen Webseitenbetreiber jetzt reagieren und was müssen sie beachten? Denn eins hat das EuGH klar gemacht: Verstöße können abgemahnt werden.
Facebook Like-Button
Vor Jahren schon bestätigte das LG Düsseldorf, dass der Like-Button auf Webseiten gegen das Datenschutzrecht verstößt und der Seitenbetreiber dafür mit verantwortlich ist. Das Unternehmen „Fashion ID“ wurde damals abgemahnt, da der Like Button schon beim Aufruf einer Webseite ungefragt Daten der Seitenbesucher an Facebook überträgt. Der Fall ging nun an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Was hat der EUGH genau entschieden:
- Webseitenbetreiber sind neben Facebook für Datenschutzverstöße immer mit verantwortlich.
- Die ungefragte Übertragung von Nutzerdaten durch den Facebook Like-Button auf Webseiten verstößt gegen Datenschutzrecht.
- Webseiten, die Facebooks Like-Button ohne Einwilligungsmöglichkeit eingebunden haben, können abgemahnt werden.
Cookie-Notice
Weiterhin hat sich der EuGH zum sog. Cookie-Hinweis geäußert: Für Cookies, die zu Tracking- oder Werbezwecken gesetzt werden, ist eine echte Einwilligung der Webseitenbesucher nötig. Ein Cookie-Hinweis-Banner reich nicht aus. Dieser muss zwingend eine echte Einwilligungsmöglichkeit für die Nutzer bieten. Vor der Einwilligung durch den Nutzer dürfen keine Daten übertragen werden.
Ergo: Webseitenbesucher müssen Tracking Cookies zustimmen und der Facebook Like-Button ist nicht DSGVO-Konform.
To Do:
- Informieren Sie Ihre Nutzer in einer aktuellen und vollständigen Datenschutzerklärung über alle eingesetzten Tools, PlugIns und Dienste.
- Stellen Sie sicher, dass der von ihnen genutzte Cookie-Hinweis eine echt Einwilligung darstellt
- Nutzen Sie keine Facebook Like-Buttons auf ihrer Webseite